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Der
Cyberfahnderem>
berichtet seit April 2007 über die Erscheinungsformen der Cybercrime,
die Entwicklung des Strafrechts, die technische Hintergründe und über
das Ermittlungsrecht.
Er wendet sich an in erster Linie an Strafverfolger. Für sie ist ein
technisches Grundverständnis besonders wichtig, um darauf ihre
Ermittlungsmaßnahmen und rechtlichen Einschätzungen abstimmen zu können.
Die Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen, die mit der Cybercrime,
der Informations- und der Kommunikationstechnik in Verbindung stehen,
ist der Schwerpunkt dieser Webseite.
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Die Auseinandersetzung mit der
IT provoziert massenweise öffentliche Diskussionen, die in aller Regel
zugleich auch Rechtsfragen betreffen. Sie bleiben meistens an der
Oberfläche und werden kräftig vermengt mit politischen Parolen,
Halbwissen und inniger Betroffenheit. Wenn mir das besonders auffällt,
ist das eine Meldung wert, die gelegentlich auch bösartig werden kann.
Die Meldungen im Cyberfahnder dienen dazu, die aktuellen Entwicklungen
nachzuzeichnen, zu kommentieren und mit anderen Inhalten der Webseite zu
verbinden.
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